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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderungen am Grundbesitz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ändern sich nach dem Stichtag 01.01.2022 die Verhältnisse bzw. Umstände an Ihrem Grundbesitz, so sind Sie als Eigentümer verpflichtet, dies dem Finanzamt anzuzeigen (Art. 6,7 und 9 des BayGrStG).

Dies ist der Fall z.B. bei Bau eines Wintergartens, Abriss eines Hauses, Änderungen an der Größe des Grundstücks, eine bisher landwirtschaftlich genutzte Scheune wird an einen Gewerbebetrieb vermietet usw..

Anschließend prüft das Finanzamt, ob ihr Grundsteuermessbetrag angepasst werden muss. Änderungen sind auch dann von Ihnen anzuzeigen, sofern diese auf einem notariell beurkundeten Vertrag beruhen.

Diese Änderungen sind dem Finanzamt grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres durch die Abgabe einer Grundsteueränderungsanzeige mitzuteilen.

Vordrucke hierzu erhalten Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de oder bei Ihrem Finanzamt. Die Änderungsanzeige können sie über ELSTER oder auch in Papierform an das Finanzamt übermitteln. Weitere Infos erhalten Sie in einem im VG-Gebäude ausliegenden Flyer oder direkt im Steueramt.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Verwaltungsgemeinschaft Wemding
Steueramt