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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Bekanntmachung der Einziehungsabsicht der Feldwege Fl.Nr. 190 u. Tfl. Fl.Nr. 186 Gem. Otting „Buchfeld“

Die Gemeinde Otting als zuständige Straßenbaubehörde gibt hiermit bekannt, dass im Gemeinderat Otting am 28.03.2023 beschlossen wurde, dass die Feldwege Fl.Nr. 190 u. Tfl. Fl.Nr. 186 Gem. Otting „Buchfeld“ eingezogen werden soll, da diese jede Verkehrsbedeutung verloren hat (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Es handelt sich herbei um die im nachstehenden, einen Bestandteil dieser Bekanntmachung bildenden Lageplan rot eingezeichnete Wegfläche.

Die beabsichtigte Einziehung wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 BayStrWG ortsüblich bekanntgemacht. Einwendungen gegen die Einziehung sind bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding, Zimmer-Nr. 26, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. Die für das Verfahren maßgeblichen Unterlagen zur Einziehung können in den Amtsräumen während der Dienstzeiten (Mo.-Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr und Do. von 14.00 - 17.30 Uhr) eingesehen werden.

Die Dreimonatsfrist für die Bekanntmachung beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe im Amtsblatt der Gemeinde Otting (Amtsboten) zu laufen.

Vorgesehen für die Verfügung der Einziehung ist der 12.07.2023.

Gemeinde Otting, 30.03.2023
1. Bürgermeister
Wolfgang Lechner