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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Obwohl die im Gemeindegebiet aufgestellten Hundetoiletten von den Hundehaltern insgesamt gut genutzt werden, gehen immer wieder Beschwerden bei der Gemeinde ein, dass sich manche Hundebesitzer nicht um die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner kümmern. Auch werden gefüllte Hundekotbeutel oftmals nicht in die aufgestellten Hundekottoiletten, sondern einfach am Wegrand oder auch im Gras abgelegt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Hinterlassenschaften, direkt neben der Hundetoilette liegen gelassen werden.

Wer einen Hund hält, übernimmt eine besondere Verantwortung – für seinen Hund und seine Mitbürger. Öffentliche Wege, Spielplätze und Grünanlagen dürfen nicht durch Hundekot beschmutzt werden. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die allseits unbeliebten „Tretminen“ seines Hundes unverzüglich zu beseitigen. Streng genommen wird durch das Unterlassen eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße bis zu 150,00 Euro geahndet werden kann.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Hundekotbeutel kostenlos in der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden können.

Wir bedanken uns jedoch bei all denjenigen, die die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde ordnungsgemäß entsorgen.

Ihr Bürgermeister
Wolfgang Lechner