hier: Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Wolferstadt hat in seiner Sitzung vom 27.01.2026 beschlossen den rechtskräftigen Flächennutzungsplan zu ändern und ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekanntgemacht.
Ebenfalls mit Beschluss vom 27.01.2026 hat der Gemeinderat Wolferstadt den vom Architekturbüro Becker und Haindl, gefertigten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 27.01.2026 gebilligt und festgelegt, das Auslegungs- bzw. Beteiligungsverfahren zum vorliegenden Entwurf einzuleiten. Der Geltungsbereich beschränkt sich auf den gekennzeichneten Planbereich und ist aus folgendem Lageplan ersichtlich:
Der Flächennutzungsplanentwurf liegt nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 02.April 2026 bis 08. Mai 2026 öffentlich aus.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist die Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 23). Die genannten Unterlagen können in der angegebenen Zeit während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Wolferstadt unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden.