Erlass eines Bebauungsplanes der Gemeinde Otting für das Gebiet „Gewerbegebiet Allmannsfeld II“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB; hier: Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Otting hat in seiner Sitzung vom 28.03 2023 beschlossen, für das Gebiet "Gewerbegebiet Allmannsfeld II" einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 140 (TF), 197 (TF), 199, 200 (TF), 202, 284 (TF) und 545 (TF) Gemarkung Otting (TF = Teilfläche).
Im selben Bereich wird der Flächennutzungsplan geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.
Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekanntgemacht.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 14.04.2023 bis 12.05.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Wemding (Zimmer 24, Marktplatz 3, 86650 Wemding) zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Otting (https://www.gemeinde-otting.de/bebauungsplaene/) unter Rathaus/Bebauungspläne eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Vorentwürfen abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung mit der Verwaltung.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).
Otting, den 03.04.2023