Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die Tradition überliefert uns verschiedene Bräuche zur „Freinacht“. So werden in vielen Ortschaften Maibäume aufgestellt und Burschen stecken ihren Mädchen als Zeichen ihrer Zuneigung schön geschmückte Bäumchen.
Aber immer wieder kommt es auch zu Ausschreitungen und die Aktivitäten arten in Zerstörung und Sachbeschädigung aus.
Ich appelliere an die Vernunft all derer, die in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai unterwegs sind:
Brauchtum „Ja“ - Zerstörung „Nein“!!!
Ersparen Sie sich großen Ärger oder gar die Polizei im Haus!!!
Auf Hinweis des Jugendamtes bin ich verpflichtet in diesem Zusammenhang auch an das Jugendschutzgesetz und an die Aufsichtspflicht der Eltern zu erinnern. Es wird jedes Jahr festgestellt, dass viele Kinder - beginnend im Grundschulalter - bis weit nach Mitternacht im Dorf unterwegs sind.
Liebe Eltern, bitte beachten Sie: Sollte ihrem Kind oder durch ihr Kind ein Unfall etc. passieren, dann werden Sie unter Umständen dafür haftbar gemacht. Sie müssten mit strafrechtlichen Folgen rechnen und sich wegen der Aufsichtspflichtverletzung verantworten.
Außerdem wurde von der Polizei darauf hingewiesen, dass Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und am 01. Januar gezündet werden dürfen. Somit sind Feuerwerkskörper in der Freinacht verboten!
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanke ich mich im Voraus sehr herzlich.