Mit dem 1. Januar 1806 trat für Wemding eine große geschichtliche Wende ein. Die regensburgische fürstbischöfliche Herrschaft über Wemding war seit 1803 auch rechtlich nach einem Bestand von über 1000 Jahren für immer zu Ende gegangen. Praktisch und tatsächlich hatte sich ja das Haus Bayern seit Besitzergreifung der Stadt und des Pflegeamtes um das Bestehen der bischöflichen Grundherrschaft so viel wie nicht gekümmert. Nunmehr tritt für das Haus Bayern an Stelle bisheriger Lehensherrschaft die wirkliche und rechtliche Landesherrschaft über Wemding und sein altes Pflegegericht. Das kleine Landgebiet tritt aus seiner Isoliertheit heraus und fügt sich ein in den großen Landesverband Bayern. Damit verliert es aber auch seine kleine Selbstständigkeit und Selbstherrlichkeit…
Vertiefende Informationen sind zu finden unter:
www.wemding.de/stadtarchiv - „Beiträge zur Stadtgeschichte“.