Der Stadtrat Wemding hat in seiner Sitzung vom 28. April 2026 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ mit Änderung der Bebauungspläne „Stadelmüllerweg - Kehläcker“, „In der Scheibe“ und „Kehläcker West“ in Teilbereichen vom 17.12.2024 gemäß § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses umfasst die Flurstücknummern:
522, 521/4, 523, 524, 525, 525/2, 525/3, 525/4, 526, 526/2, 526/3, 527, 527/7, 549/2, 721, 721/2, 722, 722/1, 723, 725, 725/7, 776, 776/1, 778/20, 778/21, 778/2, 778/3, 778/16, 778/17, 778/24, 778/25, 778/26, 778/29, 730, 816, 818, 818/1, 819, 819/1, 819/2, 820, 820/1, 820/2, 820/3, 821, 821/1, 821/2, 4502, 4502/4, 4502/9, 4502/10, 4502/11, 4502/19, 4502/21, 4502/23, 4507, 4507/2, 4507/3, 4507/5, 4507/8, 4507/10, 4507/11, 4507/12, 4507/13, 4512, 4513, 4515/5, 4518, 4518/1, 4519, 4521, 4522, 4522/2, 4522/3, 4524, 4524/2, 4534/4, 4534/5, 4534/6, 4534/8, 4534/9, 4534/10, 4534/11, 4534/12, 4534/13, 4534/14, 4534/15, 4535, 4535/2, 1751/1 (Tfl.), 1752/1 (Tfl.), 4502/12 (Tfl.), 4502/20 (Tfl.), 4502/22 (Tfl.), 4524/3 (Tfl.), 4527/2 (Tfl.) und 818/2 (Tfl.) der Gemarkung Wemding
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem als Anlage beigefügten Übersichtslageplan ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluss soll im gekennzeichneten Bereich aufgehoben werden.
Die bestehenden Bebauungspläne „Stadelmüllerweg - Kehläcker“, „In der Scheibe“ und „Kehläcker West“ bleiben von der Aufhebung unberührt und gelten in ihrer bisherigen Fassung fort.
Weiteres Vorgehen:
Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB gelten die Vorschriften der Aufstellung von Bebauungsplänen auch für deren Aufhebung. Dies bedeutet, dass auch für die Aufhebung eines Bebauungsplanes das durch das BauGB vorgegebene Verfahren durchzuführen ist. Nach Einleitung des Aufhebungsverfahrens für die o. g. Bebauungsplan soll als nächster Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekanntgemacht.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).