Der Stadtrat Wemding hat in seiner Sitzung vom 28.04.2026 beschlossen, für den Bereich „Bahnhofstraße West“ einen Bebauungsplan aufzustellen.
Im Bereich „Bahnhofstraße West“ beabsichtigt die Stadt Wemding die städtebauliche Neuordnung und Entwicklung der betroffenen Flächen.
Da die bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen den aktuellen städtebaulichen Zielsetzungen nicht mehr entsprechen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Es ist Ziel der Stadt Wemding, die Planung unter Berücksichtigung der Belange des § 1 Abs. 6 BauGB umzusetzen und die zulässigen Nutzungen im Plangebiet neu zu regeln.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,58 ha und beinhaltet folgende Grundstücke:
Fl.-Nrn. 776, 4507/8, 4507/18, 4502 (TF), 4502/4 (TF) und 4502/9 (TF) der Gemarkung Wemding.
Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:
Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Mit Beschluss vom 28.04.2026 hat der Stadtrat Wemding den vom Planungsbüro Becker + Haindl, Wemding, gefertigten Bebauungsplanentwurf mit Satzung und Begründung vom 28.04.2026 gebilligt und festgelegt, das Auslegungs- bzw. Beteiligungsverfahren zu den vorliegenden Entwürfen einzuleiten.
Der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung mit Satzung und Begründung) liegt nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.05.2026 bis einschl. 12.06.2026 öffentlich aus.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist die Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 23). Die genannten Unterlagen können in der angegebenen Zeit während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Stadt Wemding unter Rathaus/Planverfahren eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden, die möglichst schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding eingereicht werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).