14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 1 „Bahnhofstraße West“ der Städtebaulichen Neuordnung;
hier: Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB und öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs.1 BauGB
Der Stadtrat Wemding hat in seiner Sitzung vom 28.April 2026 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich 1 „Bahnhofstraße West“. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die verbindliche Bauleitplanung zu schaffen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,58 ha und beinhaltet folgende Grundstücke: Fl.-Nrn. 776, 4507/8, 4507/18, 4502 (TF), 4502/4 (TF) und 4502/9 (TF) der Gemarkung Wemding.
Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Mit Beschluss vom 28.04.2026 hat der Stadtrat Wemding den vom Planungsbüro Becker + Haindl, Wemding, gefertigten Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 28.04.2026 gebilligt und festgelegt, das Auslegungs- bzw. Beteiligungsverfahren zu den vorliegenden Entwürfen einzuleiten.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung liegt nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11.05.2026 bis einschl. 12.06.2026 öffentlich aus.
Der Ort der öffentlichen Auslegung ist die Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 23). Die Unterlagen können in der angegebenen Zeit während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf.der.Internetseite.der.Stadt.Wemding unter Rathaus/Planverfahren eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden, die möglichst schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding eingereicht werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).