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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Förderprogramm für Regenwasserzisternen

Ziel des Förderprogramms

Ziel der Förderung ist der Bau von Regenwasserzisternen zur Nutzung des Regen­ wassers . Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es immer öfter zu längeren Trocken­ perioden sowie zu starken Niederschlägen kommt. Um solche Umweltereignisse besser zu puffern, sollten vermehrt Regenwasserzisternen errichtet werden. Durch die Nutzung des Regenwassers kann kostbares Trinkwasser eingespart sowie das örtliche Ober­ flächenwassersystem durch die verringerte Zulaufmengen entlastet werden.

1.

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind Zisternen zum Auffangen von Regenwasser (nur von Dachflächen) mit einem Mindestvolumen von vier Kubikmetern m³. Darüber hinaus wird auch ein zusätzliches Retentionsvolumen gefördert, das mindestens 40% des Gesamtvolumen belegen muss.

Die Nutzung ist ausschließlich für den privaten Gebrauch und auf dem eigenen Grundstück gestattet. Für die ordnungs­gemäße, fachgerechte Umsetzung und Funktionstüchtigkeit ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Ausgenommen von der Förderung sind ggf. künftig verpflichtende Regenrückhaltesysteme, die bereits bei der Erschließung oder aufgrund des Bebauungsplanes vom Bauherrn installiert werden müssen.

2. Zuschussempfänqer

Antragsberechtigt sind Grundstückeigentümer oder Erbbauberechtigte bzw. bei Eigen­tumswohnanlagen die Eigentümergemeinschaft vertreten durch deren Verwalter.

3. Höhe des Zuschusses

Es wird ein pauschaler Zuschuss (ohne Retention) in Höhe von 600,- € (sechshundert Euro) gewährt. Zudem wird jeder volle Kubikmeter (m3) Retentionsausgleich zusätzlich mit 150,- € (einhundertfünfzig Euro) gefördert, jedoch max. 600,-€ (sechshundert Euro). Unterschreiten die Materialkosten und Kosten für Drittunternehmer die Förderhöhe, wird der Zuschuss entsprechend gekürzt.

Der Zuschuss wird pro Ein- oder Mehrfamilienhaus bzw. pro Doppelhaushälfte nur einmal gewährt.

4. Antragsverfahren

Der Antrag gemäß Formblatt und ein technisches Datenblatt des Systems ist vor Beginn der baulichen Maßnahme bei der Gemeinde Fünfstetten einzureichen.

5. Gewährung der Zuschüsse

Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

6. Auszahlung der Zuschüsse

Zahlungen erfolgen auf der Grundlage der Bewilligung nach Prüfung der Rechnungen und Abnahme der Maßnahme durch Beauftragte der Gemeinde Fünfstetten.

7.Geltungsdauer und Rechtsbehalt des Förderprogramms

Die Laufzeit dieses Förderprogramms wird zunächst auf den Zeitraum bis zum 30.06.2026 festgelegt.

Zu beachten ist, dass lediglich Regenwassernutzungsanlagen mit Brauchwassernutzung in Wohnflächen bei der Gemeinde anzuzeigen sind und gemäß der kommunalen Wasserabgabesatzung verrechnet werden.

Bedeutet u.a., dass die Nutzung von Regenwasser (Grauwasser) in Wohnflächen bei der Gemeinde anzumelden ist.

8. Pflichten der/des Antragsberechtigten nach Bewilligung

Die Fertigstellung der Maßnahme hat innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung zu erfolgen.

Die Rechnungen sind innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen.

Bei einem fest installierten, unterirdischen Regenwasserauffangbehältnis muss der/dem Beauftragten der Gemeinde Fünfstetten die Abnahme bei offenem Schacht bzw. bei offener Baugrube ermöglicht werden.

Die/Der Antragsberechtigte ist zur laufenden Unterhaltung und Erhaltung der geförderten Anlagen auf die Dauer von 10 Jahren nach Fertigstellung verpflichtet.

9. Zweck- oder pflichtwidrige Verwendung der Zuschüsse

Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn die im Bewilligungsbescheid aufgegebenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden oder gegen diese Richtlinien verstoßen wird.

10. Inkrafttreten

Dieses Förderprogramm tritt am Tag nach Beschlussfassung in Kraft.

Fünfstetten, den 13.12.2022
Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2022
Gemeinde Fünfstetten
Josef Bickelbacher
1. Bürgermeister