Der Stadtrat Wemding hat in seiner Sitzung vom 29.04.2025 beschlossen, für das Gebiet „Krautgärten“ eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 13a BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurnummern 857/6 und 857/7 der Gemarkung Wemding und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:
Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.