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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 20/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

mit Beginn der Mäh- und Gartenzeit möchten wir auf die geltenden Vorschriften der 32. BImSchV hinweisen:

Betriebszeiten für Geräte und Maschinen

Nicht erlaubt ist der Betrieb folgender Geräte an Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 20:00 bis 7:00 Uhr:

  • Rasenmäher (egal ob Elektro- oder Benzinantrieb)

  • Heckenscheren, Motorsägen, Beton- und Mörtelmischer

  • Rasentrimmer, Vertikutierer

  • Schredder/Häcksler

  • Freischneider, Laubbläser und Laubsammler mit EG-Umweltzeichen

Besondere Einschränkungen für Geräte ohne EG-Umweltzeichen

Diese Geräte dürfen werktags nur von 9:00–13:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr betrieben werden:

  • Freischneider

  • Grastrimmer / Rasenkantenschneider

  • Laubbläser und Laubsammler

Wir bitten um Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft und danken für Ihr Verständnis.

Ihr Bürgermeister
Wolfgang Lechner