Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit Beginn der Mäh- und Gartenzeit möchten wir auf die geltenden Vorschriften der 32. BImSchV hinweisen:
Betriebszeiten für Geräte und Maschinen
Nicht erlaubt ist der Betrieb folgender Geräte an Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 20:00 bis 7:00 Uhr:
Rasenmäher (egal ob Elektro- oder Benzinantrieb)
Heckenscheren, Motorsägen, Beton- und Mörtelmischer
Rasentrimmer, Vertikutierer
Schredder/Häcksler
Freischneider, Laubbläser und Laubsammler mit EG-Umweltzeichen
Besondere Einschränkungen für Geräte ohne EG-Umweltzeichen
Diese Geräte dürfen werktags nur von 9:00–13:00 Uhr und 15:00–17:00 Uhr betrieben werden:
Freischneider
Grastrimmer / Rasenkantenschneider
Laubbläser und Laubsammler
Wir bitten um Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft und danken für Ihr Verständnis.