In seiner Sitzung vom 19.12.2023 hat der Stadtrat Wemding die 10. Änderung des Bebauungsplanes „In der Scheibe“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan mit Planzeichnung, Satzung und Begründung hat in der Zeit vom 08.03.2024 bis 08.04.2024 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
In der Sitzung vom 14.05.2024 hat der Stadtrat Wemding die 10. Änderung des Bebauungsplanes mit Planzeichnung, Satzung und Begründung als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan mit Planzeichnung, Satzung und Begründung ab diesem Tag bei der Stadt Wemding, Marktplatz 3, (Zimmer 18) und bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 19) während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.