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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderung am Recyclinghof

Neue Regelung zur Annahme von Elektrogeräten und Batterien AWV passt ab 01. Juli 2026 seine Abläufe an neue gesetzliche Vorgaben an

Der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV) informiert über Änderungen bei der Annahme von Elektrogeräten und Batterien an den Recyclinghöfen. Im Zuge der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4) das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, gelten neue Anforderungen an die Sammlung und Sortierung von Elektroaltgeräten.

Ziel der gesetzlichen Änderung ist es, die Entsorgung von Elektrogeräten sicherer zu gestalten und die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe zu verbessern. Insbesondere sollen Brandrisiken durch Lithium-Batterien reduziert und Umweltbelastungen minimiert werden. Dies führt ab 01.Juli diesen Jahres zu Änderungen bei der Annahme von Elektrogeräten und Batterien im AWV-Gebiet.

Einführung eines „Thekenmodells“

Eine zentrale Neuregelung ist das sogenannte „Thekenmodel“. Künftig dürfen Elektrogeräte und Batterien auf den Recyclinghöfen unter anderem ausschließlich durch dafür geschultes Personal entgegengenommen werden. Die neuen Vorschriften können nicht an allen Recyclinghöfen umgesetzt werden. Daher muss die Annahme von Elektroaltgeräten und Batterien auf die folgenden Recyclinghöfe beschränkt werden: Bachhagel, Bissingen, Dillingen, Donauwörth-Binsberg, Donauwörth-Glockenfeldweg, Gundelfingen/Lauingen, Höchstädt, Monheim, Nördlingen, Oettingen, Rain am Lech, Wemding und Wertingen.

Ausgenommen sind E-Bikes-Akkus, diese werden nur auf den Recyclinghöfen in Dillingen/Lauingen, Donauwörth-Binsberg, Nördlingen, Wertingen und Rain am Lech angenommen.

Unverändert bleibt:

Elektrogeräte dürfen keinenfalls über den Hausmüll entsorgt werden. Falsch entsorgte Akkus und Batterien verursachen Brände in den Haushalten, Müllfahrzeugen und Sortieranlagen. Eine korrekte Entsorgung schützt daher nicht nur die Umwelt, sondern auch Menschenleben und Gebäude. Eine fachgerechte Entsorgung ist daher unerlässlich.

Elektrogeräte können weiterhiin auch im Handel kostenfrei zurückgegeben werden.