Wir bitten alle Grundstückseigentümer Hecken, Sträucher und Bäume entlang ihres Grundstückes so zu schneiden, dass der Verkehr nicht behindert ist.
Nach dem Bayerischen Straßen und Wegegesetz (Art. 29 Abs. 2) dürfen durch Anpflanzungen aller Art die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
Sofern Äste und Zweige in die Fahrbahn hineinragen, ist dabei eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m einzuhalten. Über Geh- und Radwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von mindestens 2,50 m auszuschneiden. Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Hinweisschilder, Straßennamensschilder, Hausnummern und Straßenlaternen nicht durch Büsche oder Bäume verdeckt werden.
Im Sichtdreieck eines Kreuzungsbereiches darf die Bepflanzung maximal 90 cm Höhe betragen.
Wir bedanken uns bei allen die ihrer Verpflichtung nachkommen.