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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltsbekanntmachung 2023

Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat Wemding am 25.04.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird.

I

§1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.225.560 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.151.800 Euro ab.

§ 2

(1)

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden auf 6.400.500 Euro festgesetzt.

(2)

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtwerke Wemding“ werden auf 4.048.700 Euro festgesetzt.

§ 3

(1)

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

(2)

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtwerke Wemding“ werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.)

Grundsteuer

für land- u.forstwirtschaftliche Betriebe (A)

350 %

2.)

für Grundstücke (B)

350 %

3.)

Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag

350 %

§ 5

(1)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 Euro festgesetzt.

(2)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebes „Stadtwerke Wemding“ wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

II

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 15.05.2023, Gesch.-Nr. 200; 027-941/2.2 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich genehmigt.

III

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mitsamt Anlagen liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. §4 Bekanntmachungsverordnung).

Wemding, den 05. Juni 2023
Dr. Drexler 1. Bürgermeister