Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat Fünfstetten am 13. April 2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Fünfstetten für das Rechnungsjahr 2026 wird
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 3.873.110,-- EUR |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf | 5.252.255,-- EUR |
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 310 v. H. festgesetzt.
(Nachrichtlich: Folgende Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden
mit Hebesatzung vom 08.10.2024 festgesetzt:
| 1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): | 440 v. H., |
| 2. Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) | 130 v. H). |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 500.000,-- festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 22. Mai 2026, Gesch.-Nr. 200 – 027-941/2.2 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt: er enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).