Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Wolferstadt für das Gebiet „Gewerbegebiet Nähe Holderstein“ und 2. Änderung des Flächennutzungs-planes der Gemeinde Wolferstadt im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB; hier: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Wolferstadt hat in seiner Sitzung vom 06.12.2022 beschlossen, für das Gebiet "Gewerbegebiet Nähe Holderstein" einen Bebauungsplan aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan zu ändern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der 2.Flächennutzungsplanänderung umfasst Teilflächen der Grundstücke FlNr.550, 554, 631, 796/8 und die FlNrn. 551, 552, 553,632, 633, 633/1, 685/2 der Gemarkung Wolferstadt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der 2.Flächennutzungsplanänderung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.
Der vom Gemeinderat Wolferstadt in seiner Sitzung am 21.05.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „Gewerbegebiet Nähe Holderstein“, und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB, sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde Wolferstadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.06.2024 bis 26.07.2024 für jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Diese Bekanntmachung und die genannten ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegungsfrist während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr) bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 23) eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Wolferstadt unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09092/9690-11 kann ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nähe Holderstein“ sowie zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren liegen folgende umweltbezogenen Informationen bzw. Stellungnahmen vor, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes bzw. der Flächennutzungsplanänderung in vollem Umfang eingesehen werden können:
Schutzgut Tiere und Pflanzen
| - | „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)“ in der Fassung vom 21.05.2024: Aussagen zu Artenvorkommen im Geltungsbereich und dessen Umgebung sowie Einschätzung der potenziellen Betroffenheit der vorkommenden Arten und Untersuchung planungsrelevanter Tierarten auf eine Betroffenheit durch die Planung |
| - | Landratsamt Donau-Ries, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 19.01.2023: Hinweis zur Umsetzung der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung, zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme sowie Hinweis zu den Vermeidungsmaßnahmen des Artenschutzes |
| Schutzgut Wasser | |
| - | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Stellungnahme vom 30.01.2023: Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz, häuslichen Abwasser, Umgang mit Niederschlagswasser, Oberflächenwasser und oberirdischen Gewässern sowie Hinweise und Vorschläge für den Umgang mit dem Grundwasser und der Westenbrunnenbachquelle |
| - | private Stellungnahme vom 30.01.2023 mit Hinweisen zur Quellfassung |
| - | „Baugrundgutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen des geplanten Gewerbegebiets auf die vorhandene Quellfassung“, in der Fassung vom 28.03.2023 |
| - | „Erschließung des Gewerbegebiets Nähe Holderstein“, in der Fassung vom März 2024: Vorplanungen zur Straße und des damit in Kohärenz stehenden Entwässerungssystems |
| Schutzgut Fläche | |
| - | Regierung von Schwaben, Stellungnahme vom 31.01.2023: Verweis auf die Verringerung des Flächenverbrauchs durch die eingeleitete Flächensparoffensive |
| Alle Schutzgüter der Umwelt | |
| - | Umweltbericht in der Fassung vom 21.05.2024: Zusammenfassende Beschreibung und Bewertung der schutzgutbezogenen Auswirkungen durch den Bebauungsplan |
Zudem wurden im Umweltbericht die Wechselwirkungen und kumulativen Wirkungen der verschiedenen Schutzgüter miteinander untersucht.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).