Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat Wolferstadt am 21. April 2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO bekanntgemacht wird.
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.844.030,-- Euro |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.783.200,-- Euro |
| ab. | |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen über die fortgeltenden Kreditermächtigungen von 1.560.000 Euro hinaus, wird auf 440.000 Euro festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 300 v. H. festgesetzt.
(Nachrichtlich: Folgende Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden mit Hebesatzung vom 08.10.2024 festgesetzt:
1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 430 v. H.,
2. Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) 110 v. H).
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,-- Euro festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 02. Juni 2026, Gesch.-Nr. 200; 027-941/2.2, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt: Er enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. §4 Bekanntmachungsverordnung).