Titel Logo
Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (KiTa-Satzung) der Gemeinde Otting vom 09.12.2021

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Otting folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung:

§ 1

§ 6 erhält folgende Fassung:

„(1) Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben

Bei Kindern, die auf Grund des Besuchs einer schulvorbereiteten Einrichtung den Kindergarten nur ergänzend bzw. zweitweise besuchen, wird eine Mindestbuchungsgebühr von 15 Stunden erhoben. Es kann jedoch nur zu den aktuellen Öffnungszeiten gebucht werden.

Grundlage der von den Eltern gebuchten Zeiten (Buchungszeiten) ist die tatsächliche Nutzung der Einrichtung im Rahmen der Öffnungszeit. Ohne Auswirkung auf die Buchungszeiten bleiben im Einzelfall mit der Kindertageseinrichtung abgestimmte Änderungen des Aufenthalts (z. B. wegen Arztbesuch). Urlaubs- und Krankheitszeiten bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

(2) Die Gebühren nach Abs. 1 werden für 12 Monate im Jahr erhoben. Im letzten Kindergartenjahr besteht die Gebührenpflicht bis zum 31. August.

(3) Es werden zusätzlich 12 x 4,- € Getränke und 12 x 1,- € Obstgeld erhoben.

(4) Bei Aufnahme in die Einrichtung wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 € fällig.

(5) Der monatliche staatliche Beitragszuschuss wird von der monatlichen Gebühren nach den Abs. 1-4 abgezogen. Der Abzug ist auf die Höhe der Gebühren begrenzt.“

(6) Es werden pro Kindergartenjahr 10,- € Kopiergeld berechnet.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01. September 2023 in Kraft.

Otting, den 20.06.2023
Gemeinde Otting
Wolfgang Lechner
Bürgermeister