Bei der Stadt Wemding gingen vermehrt Beschwerden über ruhestörende Haus-, Garten- und Bauarbeiten außerhalb der festgelegten Zeiten ein.
Wir weisen darauf hin, dass diese Arbeiten nur werktags in der Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr verrichtet werden dürfen.
Musikinstrumente, Tonübertragungsgeräte und Tonwiedergabegeräte dürfen nur in solchen Lautstärken benutzt, betrieben oder gespielt werden, dass dadurch andere nicht belästigt oder unter besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor Lärm gestört werden.
Die entsprechende Verordnung kann auf der Internetseite der Stadt Wemding (www.wemding.de) unter „Rathaus - Verwaltung – Ortsrecht - Verordnungen - Lärmschutz“ nachgelesen werden.
Wir bitten alle Bürger, sich an die zeitliche Beschränkung der ruhestörenden Haus-, Garten- und Bauarbeiten zu halten.