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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

In den letzten Wochen ist verstärkt zu beobachten, dass diverse Schriftzüge und Schmierereien (z. B. 101., 187) an allerlei Stellen angebracht werden. Betroffen sind unter anderem:

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Verkehrsschilder und Wegweiser

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Straßenspiegel

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Stromkästen und Laternenmasten

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öffentliche Gebäude und Haltestellen

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Bänke, Spielgeräte und sonstiges Eigentum (privat und öffentlich)

Die Stadt Wemding weist darauf hin, dass das Anbringen von Graffiti, Bemalungen oder sonstigen sogenannten „Tags“ auf öffentlichen Einrichtungen und Gegenständen grundsätzlich verboten ist. Diese Handlungen stellen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) dar und können strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus verursachen sie erhebliche Reinigungskosten, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Aufmerksamkeit und Mithilfe: Wer Beobachtungen zu illegalen Graffiti oder Schmierereien macht, wird gebeten, dies bei der Stadtverwaltung und/oder der Polizei zu melden.

Die Stadt Wemding hat ihre Aufklärungsarbeit im Bereich der gemeindlichen Jugendarbeit verstärkt, um das Bewusstsein für den respektvollen Umgang mit unserer Stadt zu schärfen.

Wir danken für Ihre Unterstützung zum Schutz unseres öffentlichen Raums.

Ihre Stadtverwaltung