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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

6. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Wemding für das Gebiet „Schwalberholz“;

hier: Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB

Der Stadtrat Wemding hat in seiner Sitzung vom 23. Juni 2026 beschlossen, für das Gebiet "Schwalberholz" den bestehenden Bebauungsplan zu ändern.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke der Gemarkung Wemding mit den Flurnummern 2575/24 (TF) und 2575/29 (TF=Teilfläche).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanänderung ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

 

 

Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekanntgemacht.

Mit Beschluss vom 23.06.2026 hat der Stadtrat Wemding den vom Architekturbüro Haindl, Wemding, gefertigten Bebauungsplanentwurf mit Satzung und Begründung vom 23.06.2026 gebilligt und festgelegt das Auslegungs- bzw. Beteiligungsverfahren zu den vorliegenden Entwürfen einzuleiten. Nach § 2 Abs. 4 BauGB wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Der Bebauungsplanentwurf (Planzeichnung mit Satzung und Begründung) liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 06.07.2026 bis 07.08.2026 öffentlich aus.

Der Ort der öffentlichen Auslegung ist die Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 23). Die genannten Unterlagen können in der angegebenen Zeit während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Stadt Wemding unter Rathaus/ Verwaltung /Planverfahren eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden, die möglichst schriftlich oder per email (bauleitplanung@vg-wemding.de) oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding eingereicht werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).

Wemding, den 29.06.2026
Stadt Wemding
Dr. Martin Drexler, 1. Bürgermeister