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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat Wemding am 16.04.2024 und am 11.06.20024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.050.600 Euro

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.546.600 Euro ab.

§ 2

(1) Für das Haushaltsjahr 2024 sind für die Stadt Wemding und die Stadtwerke Wemding über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes "Stadtwerke Wemding" werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.) Grundsteuer für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) 350 %

2.) für Grundstücke (B) 350 %

3.) Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 350 %

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 Euro festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebes "Stadtwerke Wemding" wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 24.06.2024, Gesch.-Nr. 200; 027-941/2.2 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mitsamt Anlagen liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. §4 Bekanntmachungsverordnung).

Wemding, den 08. Juli 2024
Dr. Drexler, 1. Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Wemding für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat Wemding am 16.04.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird.

§ 1

Der Haushaltsplan der Hospitalstiftung Wemding für das Rechnungsjahr 2024 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 358.960,-- EUR

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 564.850,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Ein Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 15. Mai 2024, Gesch.-Nr. 200; 027-941/6.2 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. §4 Bekanntmachungsverordnung).

Wemding, den 08. Juli 2024
Dr. Drexler, 1. Bürgermeister