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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes der Stadt Wemding für das Gebiet „Weidenweg“; hier: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Wemding hat in seiner Sitzung vom 20. Februar 2024 die Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Weidenweg“ gemäß § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücknummern: 1715/5; 1715/6; 1715/7; 1715/8; 1715/9; 1715/10; 1715/11; 1715/12; 1715/13; 1715/14; 1715/15; 1715/16; 1715/17; 1715/18; 1715/19; 1715/20; 1715/21; 1715/22; 1715/23; 1713/9; 1713/10; 1713/11; 1713/12; 1713/13; 1713/14; 1713/15; 1713/16

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der Bebauungsplan soll im gekennzeichneten Bereich ersatzlos aufgehoben werden.

Der Vorentwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes wurden mit Stadtratsbeschluss vom 02.07.2024 gebilligt. Die Vorentwürfe liegen in der Zeit vom 19.07.2024 bis 19.08.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft Wemding (Zimmer 23, Marktplatz 3, 86650 Wemding) zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Stadt Wemding (https://www.wemding.de/rathaus/verwaltung/planverfahren/) unter Rathaus/Planverfahren eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder bei persönlicher Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).

Wemding, den 05.07.2024
Stadt Wemding
Dr. Martin Drexler
1. Bürgermeister