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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltsbekanntmachung der Stadt und Stadtwerke Wemding

Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat Wemding am 13.05.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird.

I

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt Wemding für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.855.540 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.376.500 Euro ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (über die fortgeltenden Kreditermächtigungen von 317.800 Euro hinaus) wird auf 3.278.500 Euro festgesetzt.

Für das Haushaltsjahr 2025 sind beim Eigenbetrieb "Stadtwerke Wemding" über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine weiteren Darlehen erforderlich.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Wemding werden nicht festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes "Stadtwerke Wemding" werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 350 v. H. festgesetzt.

(Nachrichtlich: Folgende Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer wurden mit Hebesatzung vom 08.10.2024 festgesetzt:

1.

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 300 v. H.,

2.

Grundsteuer B (für Grundstücke): 240 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebes "Stadtwerke Wemding" wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Jan. 2025 in Kraft.

II

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 30.06.2025, Gesch.-Nr. 200; 027-941/2.2 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich genehmigt.

III

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mitsamt Anlagen liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).

Wemding, den 11.07.2025
Stadt Wemding
Dr. Drexler, 1. Bürgermeister

Haushaltsbekanntmachung der Hospitalstiftung Wemding

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat Wemding am 13.05.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird.

I

§ 1

Der Haushaltsplan der Hospitalstiftung Wemding für das Rechnungsjahr 2025 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 364.850,-- EUR

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 960.950,-- EUR festgesetzt.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Ein Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

II

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 04. Juni 2025, Gesch.-Nr. 200; 027-941/6.2 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt.

III

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).

Wemding, den 11.07.2025
Stadt Wemding
Dr. Drexler, 1. Bürgermeister