2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (KiTa-Satzung) der Gemeinde Otting vom 09.12.2021
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Otting folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung:
§ 1
§ 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Es werden zusätzlich 10,-- Spiel,- Getränke und Obstgeld erhoben.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. September 2022 in Kraft.
Otting, den 13. Juli 2022