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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wolferstadt für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat Wolferstadt am 7. Juni 2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO bekanntgemacht wird.

I

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 2.155.815,-- EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.348.900,-- EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.)

Grundsteuer

für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A)

400 %

für Grundstücke (B)

350 %

2.)

Gewerbesteuer

300 %

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 300.000,-- festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

II

Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 5. Juli 2022, Gesch.-Nr. 200; 027-941/2.2, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt: Er enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

III

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf

(Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. §4 Bekanntmachungsverordnung).

Gemeinde Wolferstadt

Schlapak
1. Bürgermeister