Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat Wolferstadt am 7. Juni 2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO bekanntgemacht wird.
I
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.155.815,-- EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.348.900,-- EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1.) | Grundsteuer | |
|
| für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 400 % |
|
| für Grundstücke (B) | 350 % |
| 2.) | Gewerbesteuer | 300 % |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 300.000,-- festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
II
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 5. Juli 2022, Gesch.-Nr. 200; 027-941/2.2, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt: Er enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
III
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf
(Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. §4 Bekanntmachungsverordnung).
Gemeinde Wolferstadt