Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat Otting am 09. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekanntgemacht wird.
I
§ 1
Der Haushaltsplan der Gemeinde Otting für das Rechnungsjahr 2023 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.633.590,-- EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 1.395.850,-- EUR festgesetzt.
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| § 4 | |
| Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| 1.) | Grundsteuer für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe — 350 % für Grundstücke — 330 % |
| 2.) | Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag — 320 % |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 2.500.000,-- festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
II
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 10.07.2023, Gesch.-Nr. 200; 027-941/2.2 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnehmen wurde genehmigt.
III
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. § 4 Bekanntmachungsverordnung).