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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer für alle Mitgliedsgemeinden der VG Wemding im Kalenderjahr 2024

Vorbehaltlich der Erteilung anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide für 2024 wird hiermit mitgeteilt, dass die Hundesteuer für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Wemding für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe, wie im letzten Hundesteuerbescheid festgesetzt, zum 15. Februar 2024 fällig wird.

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Anmeldepflicht von Hunden nach den Hundesteuer-satzungen der Mitgliedsgemeinden hin.

Anzeige- und steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund hält.

Anmeldeformulare liegen in den Gemeindeverwaltungen und der VG Wemding Zi.Nr. 23 auf. Des Weiteren können An- sowie Abmeldungen auf unserer Homepage „vg-wemding.de“ unter der Rubrik „Rathaus und Behörden“ - „Bürgerserviceportal“ online getätigt werden.

Wemding, 09.01.2024
Dr. Drexler
(1. Vorsitzender)