Der Gemeinderat Otting hat in seiner Sitzung vom 12.07.2022 beschlossen, für das Gebiet "Ebenfeld III" einen Bebauungsplan zur Realisierung von Wohnbebauungen aufzustellen.
Der beabsichtigte Umgriff des Planungsbereiches umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit Flurnummer 765 der Gemarkung Otting.
Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Über das weitere Planungsverfahren erfolgen zu gegebener Zeit gesonderte Bekanntgaben und Bürgerinformationen.