Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat Wemding am 27.04.2021 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird.
I
§1
Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 12.453.370 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 7.556.300 Euro
ab.
§2
| (1) | Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden auf 2.600.000 Euro festgesetzt. |
| (2) | Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtwerke Wemding“ werden auf 1.057.200 Euro festgesetzt. |
§3
| (1) | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. |
| (2) | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes „Stadtwerke Wemding“ werden nicht festgesetzt. |
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1.) | Grundsteuer | für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 350 % |
| 2.) |
| für Grundstücke (B) | 350 % |
| 3.) | Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag | 350 % | |
§5
| (1) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000 Euro festgesetzt. |
| (2) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebes „Stadtwerke Wemding“ wird auf 500.000 Euro festgesetzt. |
§6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
II
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 14.06.2022, Gesch.-Nr. 200; 027-941/2.2 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich genehmigt.
III
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mitsamt Anlagen liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. §4 Bekanntmachungsverordnung).