Der Gemeinderat Wolferstadt hat in seiner Sitzung vom 18.07 2023 beschlossen, den vorhabensbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet “Biogasanlage Winkelfeld“ zu ändern.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flurnummer 14 (Teilfläche) Gemarkung Hagau und Flurnummer 758 (Ausgleichsfläche), Gemarkung Döckingen.
Der Geltungsbereich des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.
Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekanntgemacht.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 04.08.2023 bis 01.09.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft Wemding (Zimmer 19, Marktplatz 3, 86650 Wemding) zu den üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen können zudem auf der Internetseite der Gemeinde Wolferstadt unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Vorentwürfen abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung mit der Verwaltung.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).