Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Halten und Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass die Fahrbahn den Kraftfahrzeugen und der Gehweg den Fußgängern vorbehalten sein soll. Wir bitten um Beachtung, damit sich Fußgänger ungehindert auf den Gehwegen bewegen können.
Außerdem weist die Stadt Wemding darauf hin, dass die Hundehalter verpflichtet sind, den Kot ihres Hundes zu beseitigen. Die Hundehalter werden daher gebeten, wieder verstärkt darauf zu achten, und die Hinterlassenschaften in den bereitgestellten Hundetoiletten bzw. Abfalleimern zu entsorgen.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken.