Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 01.01.2025 sind Dachgeschoßausbauten zu Wohnzwecken (einschließlich der Errichtung von Dachgauben) verfahrensfrei, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes nicht verändert werden.
Die Maßnahmen sind jedoch der Gemeinde zwei Wochen vor Baubeginn in Textform anzuzeigen (Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 und Abs. 7 BayBO-NEU).
Hierzu liegen entsprechende Formulare in der Verwaltungsgemeinschaft Wemding sowie den Gemeinden der VG aus.