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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Erlass eines Bebauungsplanes der Gemeinde Otting für das Gebiet „Jurastraße“; hier: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Otting hat in seiner Sitzung vom 10.05 2022 beschlossen, für das Gebiet "Jurastraße" einen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 751 (TF), 757 (TF), 758 und 763/1 (TF) jeweils Gemarkung Otting (TF= Teilfläche) und liegt im Norden der Gemeinde an der Jurastraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Dieser Lageplan stellt keine verbindliche Planzeichnung dar, diese ist während der Auslegung den Bebauungsplanunterlagen zu entnehmen.

Der vom Gemeinderat Otting in seiner Sitzung am 02.08.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Jurastraße“ mit Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde Otting wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.08.2022 bis 30.09.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 24) während der üblichen Dienststunden (täglich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Jurastraße“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Jurastraße“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Information sind verfügbar:

Zudem wurden im Umweltbericht die Wechselwirkungen und kumulativen Wirkungen der verschiedenen Schutzgüter miteinander untersucht.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs.2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.gemeinde-otting.de/bebauungsplaene/ veröffentlicht. Zudem kann ein barrierefreier Zugang nach Terminvereinbarung (09092/9690-11) ermöglicht werden.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).

Otting, den 09.08.2022
Gemeinde Otting
Wolfgang Lechner
1. Bürgermeister