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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Förderung Balkonkraftwerke

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Stadt Wemding unterstützt ab sofort das Anbringen von Balkonkraftwerken finanziell und damit Ihr Engagement zur Reduktion der CO2-Belastung. Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten und Fördervoraussetzungen den anliegenden Richtlinien.

Mein herzlicher Dank geht an den gesamten Stadtrat für die einmütige Verabschiedung der Förderrichtlinie, vor allem an die Mitglieder des Arbeitskreises Energie und Nachhaltigkeit.

Antragsformulare können Sie unter https://www.wemding.de/flaechenmanagement/foerdermoeglichkeiten/

downloaden oder erhalten Sie im Stadtbauamt Wemding. (Mail: bauamt1@wemding.de, Tel. 09092/9690-40)

Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Dr. Martin Drexler

Richtlinien der Stadt Wemding für die Gewährung von Zuschüssen für private Investitionen zum Arten- und Klimaschutz in Wemding (Förderrichtlinien Klein-Solarstrom)

Der Stadtrat von Wemding hat am 25.07.2023 folgende Förderrichtlinien beschlossen:

§ 1 Präambel

Die Stadt Wemding unterstützt private Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Belastung und möchte darüber hinaus einen Beitrag zur Versorgungssicherheit von Strom langfristig und dauerhaft leisten. Die Förderrichtlinien „Klein-Solarstrom“ sollen zur Eigeninitiative anregen und so zu einer verstärkten Sensibilisierung des Stromverbrauchs beitragen.

§ 2 Fördergebiet

Gefördert werden Klein-PV-Anlagen(„Balkonkraftwerk“) an Gebäuden auf dem Gebiet der Stadt Wemding.

§ 3 Art und Weise der Förderung

Gefördert wird einmalig pro Strom-Bezugszähler eine Solar-Stromanlage auf dem eigenen Grundstück oder mit Zustimmung des Vermieters. Folgende Grundsätze sind zu beachten:

  • Das Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Stadt Wemding. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
  • Auftragsvergabe und Maßnahmenbeginn dürfen erst nach Erhalt der Zuschusszusage durch die Stadt Wemding erfolgen.
  • Anträge sind auf einem Formblatt beim Bauamt der Stadt Wemding einzureichen. Es ist auch eine Maßnahmenbeschreibung bzw. eine technische Beschreibung der Leistung der Photovoltaikanlage einzureichen.
  • Anträge werden nur bearbeitet, wenn sie vollständig sind.
  • Die PV-Anlage muss mindestens 10 Jahre auf dem im Antrag zugrunde gelegten Grundstück in Betrieb sein.
  • Die Anlage ist beim örtlichen Stromversorger anzumelden. Diese Anmeldung und die Eintragung im Marktstammdatenregister müssen dem Verwendungsnachweis beigefügt werden.
  • Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Zuschussantrag gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu statistischen Zwecken verwendet werden können.
  • Spätestens 18 Monate nach Bewilligung muss der Verwendungsnachweis vorliegen. Danach erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.
  • Gefördert werden nur mittels Rechnung nachgewiesene Kosten. Sollten Arbeiten von Fachbetrieben ausgeführt werden müssen, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
  • Die bei den jeweiligen Maßnahmen verwendeten Bauteile müssen marktreif sein.
  • Die Stadt Wemding haftet nicht für die Richtigkeit und Abstimmung der Maßnahmen bzw. der Schäden aus nicht fachgerechter Bauausführung.
  • Bei Einzeldenkmälern und Ensemblebestandteilen ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei Antragstellung vorzulegen.

§ 4 Höhe der Förderung

Photovoltaik-Kleinstanlagen („Balkonmodule“)

Gewährt wird ein Zuschuss für steckbare Stromerzeugungsgeräte mit einer Leistung von mindestens 300 W, wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Bei PV-Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen, insbesondere die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind (https://www.pvplug.de/marktuebersicht/).

Der Zuschuss beträgt pauschal

  • 50,- € für eine Anlage mit einem Modul und einer Leistung von ca. 300 W (AC) und
  • 100,- € für eine Anlage mit 2 Modulen und einer Leistung von ca. 600 W (AC).

§ 5 Antrags- und Bewilligungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt mit beigefügtem Antragsformular. Der Antrag ist an folgende Anschrift zu richten: Stadt Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding

Ansprechpartner: Mario Binswanger, Mail: bauamt1@wemding.de, Tel.: 09092/9690-40. Der Antrag ist auch über die Homepage der Stadt abrufbar. Der Abrechnung sind Fotos der Anlage und Quittungsbelege über die entstandenen Kosten beizufügen. Anlagen, die ab 1.1.2023 bis zum Erlass dieses Förderprogramms in Rechnung gestellt wurden, können noch nachträglich beantragt werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme und Vorlage der vollständigen Unterlagen.

§ 6 Haftungsausschluss

Mit diesen Richtlinien werden lediglich die Anschaffungen bezuschusst. Die Stadt Wemding übernimmt keinerlei Haftung für diese Maßnahmen. Insbesondere sind die im Allgemeinen erforderlichen Verkehrssicherungspflichten und weitere Vorschriften zur Vermeidung von Verletzungsgefahren einzuhalten.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2023 in Kraft und gelten bis auf weiteres.

Wemding, den 25. Juli 2023
Dr. Drexler,
1. Bürgermeister der Stadt Wemding