Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Stadt Wemding unterstützt ab sofort das Anbringen von Balkonkraftwerken finanziell und damit Ihr Engagement zur Reduktion der CO2-Belastung. Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten und Fördervoraussetzungen den anliegenden Richtlinien.
Mein herzlicher Dank geht an den gesamten Stadtrat für die einmütige Verabschiedung der Förderrichtlinie, vor allem an die Mitglieder des Arbeitskreises Energie und Nachhaltigkeit.
Antragsformulare können Sie unter https://www.wemding.de/flaechenmanagement/foerdermoeglichkeiten/
downloaden oder erhalten Sie im Stadtbauamt Wemding. (Mail: bauamt1@wemding.de, Tel. 09092/9690-40)
Der Stadtrat von Wemding hat am 25.07.2023 folgende Förderrichtlinien beschlossen:
Die Stadt Wemding unterstützt private Maßnahmen zur Reduktion der CO2-Belastung und möchte darüber hinaus einen Beitrag zur Versorgungssicherheit von Strom langfristig und dauerhaft leisten. Die Förderrichtlinien „Klein-Solarstrom“ sollen zur Eigeninitiative anregen und so zu einer verstärkten Sensibilisierung des Stromverbrauchs beitragen.
Gefördert werden Klein-PV-Anlagen(„Balkonkraftwerk“) an Gebäuden auf dem Gebiet der Stadt Wemding.
Gefördert wird einmalig pro Strom-Bezugszähler eine Solar-Stromanlage auf dem eigenen Grundstück oder mit Zustimmung des Vermieters. Folgende Grundsätze sind zu beachten:
Photovoltaik-Kleinstanlagen („Balkonmodule“)
Gewährt wird ein Zuschuss für steckbare Stromerzeugungsgeräte mit einer Leistung von mindestens 300 W, wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. Bei PV-Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der einschlägigen VDE-Normen entsprechen, insbesondere die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind (https://www.pvplug.de/marktuebersicht/).
Der Zuschuss beträgt pauschal
Die Antragstellung erfolgt mit beigefügtem Antragsformular. Der Antrag ist an folgende Anschrift zu richten: Stadt Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding
Ansprechpartner: Mario Binswanger, Mail: bauamt1@wemding.de, Tel.: 09092/9690-40. Der Antrag ist auch über die Homepage der Stadt abrufbar. Der Abrechnung sind Fotos der Anlage und Quittungsbelege über die entstandenen Kosten beizufügen. Anlagen, die ab 1.1.2023 bis zum Erlass dieses Förderprogramms in Rechnung gestellt wurden, können noch nachträglich beantragt werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme und Vorlage der vollständigen Unterlagen.
Mit diesen Richtlinien werden lediglich die Anschaffungen bezuschusst. Die Stadt Wemding übernimmt keinerlei Haftung für diese Maßnahmen. Insbesondere sind die im Allgemeinen erforderlichen Verkehrssicherungspflichten und weitere Vorschriften zur Vermeidung von Verletzungsgefahren einzuhalten.
Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2023 in Kraft und gelten bis auf weiteres.