Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat Wemding am 23.06.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird.
| § 1 | Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Stadt Wemding für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.244.700 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.191.000 Euro ab. |
| § 2 | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus wird auf 2.496.200 Euro festgesetzt. |
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| Kredite zur Finanzierung des Vermögenshaushalts werden im Haushaltsjahr 2026 sind bei den Eigenbetrieben "Stadtwerke Wemding" über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus nicht festgesetzt. |
| § 3 | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt Wemding werden nicht festgesetzt. |
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| Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes "Stadtwerke Wemding" werden nicht festgesetzt. |
| § 4 | Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 350 v. H. festgesetzt. |
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| (Nachrichtlich: Folgende Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer wurden mit Hebesatzung vom 08.10.2024 festgesetzt: |
| 1. | Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 300 v. H., |
| 2. | Grundsteuer B (für Grundstücke) 240 v. H). |
| § 5 | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebes "Stadtwerke Wemding" wird auf 500.000 Euro festgesetzt. |
| § 6 | Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Jan. 2026 in Kraft. |
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.07.2026, Gesch.-Nr. 200; 027-941/2.2 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mitsamt Anlagen liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. §4 Bekanntmachungsverordnung).
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat Wemding am 23.06.2026 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird.
| § 1 | Der Haushaltsplan der Hospitalstiftung Wemding für das Rechnungsjahr 2026 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 402.850,-- EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 628.500,-- EUR festgesetzt. |
| § 2 | Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. |
| § 3 | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. |
| § 4 | Ein Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 EUR festgesetzt. |
| § 5 | Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft. |
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 20. Juli 2026, Gesch.-Nr. 200; 027-941/6.2 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. §4 Bekanntmachungsverordnung).