Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Versickern von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil „Steinbühl“ über ein Sickerbecken in das Grundwasser auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3135/1 der Gemarkung Wolferstadt
Bekanntmachung:
Das Landratsamt Donau-Ries hat im vorgenannten wasserrechtlichen Verfahren die gehobene Erlaubnis erteilt. Gemäß Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes liegen der Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries vom 20.07.2022 sowie die dem Bescheid zugrunde liegenden, mit Prüf- und Erlaubnisvermerk versehenen Antragsunterlagen und Pläne in der Zeit vom 22.08.2022 bis einschließlich 05.09.2022 in der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Zimmer 24, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.