Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat Wolferstadt am 16. Mai 2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO bekanntgemacht wird.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.434.170,-- EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.335.190,-- EUR ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1.) Grundsteuer für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 400 % |
| für Grundstücke (B) | 350 % |
| 2.) Gewerbesteuer | 300 % |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 300.000,-- festgesetzt.
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 31. Juli 2023, Gesch.-Nr. 200; 027-941/2.2, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich behandelt: Er enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. §4 Bekanntmachungsverordnung).