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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 33/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Gehwege - Bitte um unverzügliche Beachtung

Die Gemeinde weist erneut auf die Verpflichtungen gemäß der Satzung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen hin.

Aktuell ist auf mehreren öffentlichen Gehwegen und Straßenbereichen ein erhebliches Aufwachsen von Unkraut festzustellen. Dies beeinträchtigt nicht nur das Ortsbild, sondern stellt auch eine Pflichtverletzung der Anlieger dar.

Gemäß der geltenden Satzung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Straßenbereiche regelmäßig zu reinigen, Unkraut zu entfernen und für einen ordnungsgemäßen Zustand zu sorgen, weil durch die Pflanzen die Bordsteine und Wasserrinnen beschädigt werden.

Die Gemeinde fordert alle Anlieger nachdrücklich auf, die Reinigung unverzüglich durchzuführen und künftig in den vorgeschriebenen Intervallen sicherzustellen.

Bei fortdauernder Nichtbeachtung behält sich die Gemeinde vor, ordnungsrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Lassen Sie uns alle zusammenhelfen, um ein schönes Ortsbild zu erhalten.

Dankeschön!

Ihr Bürgermeister
Josef Bickelbacher