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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 34/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetz

Beschwerden über Hundekot

Aus gegebenem Anlass am Friedhof Amerbach, weist die Stadt Wemding darauf hin, dass die Hundehalter verpflichtet sind, den Kot ihres Hundes zu beseitigen, oder ihren Hund dort auslaufen zu lassen, wo es niemanden stört. Die Gehwege, sowie städtische Grünanlagen und Kinderspielplätze sollten hier umgangen werden!

Die Hundehalter werden gebeten, wieder verstärkt darauf zu achten, und die Hinterlassenschaften in den bereit gestellten Hundeklos bzw. Abfalleimern zu entsorgen.

Wemding, 14.08.2024
Stadt Wemding
Johann Roßkopf, 2. Bürgermeister