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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses

über die vereinfachte Umlegung „Ludwig-Michel-Straße“ Gemarkung Wemding, Stadt Wemding

Bekanntmachung der Stadt Wemding vom 21.08.2022

Gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, gibt die Stadt Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding, bekannt, dass der Beschluss zur vereinfachten Umlegung „Ludwig-Michel-Straße“ am 21.08.2022 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in die neuen Grenzen ein.

Die im Beschluss über die vereinfachte Umlegung festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr zur Zahlung fällig. Die Stadt Wemding ist Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln.

Die Stadt Wemding wird die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters durchführen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding eingelegt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Dr. Drexler
Erster Bürgermeister