Leider wurde festgestellt, dass auf Privatgrundstücken in der Nähe von öffentlichen Straßen oder Wegen stehende Hecken, Sträucher und Bäume oftmals sichtbehindernd und deshalb verschiedentlich auch Ursache für Unfälle im Straßenverkehr sind (z. B. wenn die Sicht der Verkehrszeichen verdeckt oder an Straßenkreuzungen und – Einmündungen kein Sichtdreieck in die ander Straße mehr gegeben ist.)
Nach geltendem Recht dürfen Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel, Haufen und ähnliches, mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände nicht angelegt werde, sowie sie in den Lichtraum der Straße hineinragen oder die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Sichtbehinderung beeinträchtigen können. Soweit solche Anlagen bereits vorhanden sind, sind diese Verkehrsbeeinträchtigungen wieder zu beseitigen. Gefahrenquellen der genannten Art und auch Behinderungen von Fußgängern auf Gehwegen können vermieden werden, wenn Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig zurückgeschnitten werden.
An die Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken ergeht daher die Bitte, sich jetzt und in der kommenden Zeit dieser Arbeit anzunehmen.
Wir bitten um Beachtung und um Ihr Verständnis.