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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung: Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten zu widersprechen. Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Bereits früher abgegebene Erklärungen über die Eintragung einer Übermittlungssperre brauchen nicht erneuert werden.

Es handelt sich dabei um Datenübermittlungen an:

- das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial (Bundesfreiwilligendienst) (betrifft nur Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben);

- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden;

- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene;

- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

über Alters- und Ehejubiläen;

- Adressbuchverlage

Personen, die mit der Übermittlung ihrer Daten in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Verwaltungsgemeinschaft Wemding mitteilen. Der Widerspruch kann auch über das Bürgerserviceportal auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wemding eingereicht werden.

Wemding, 04.09.2023
Dr. Drexler
1. Vorsitzender