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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 36/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Ohne besondere Platzierung

Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in bestimmten Fällen der Übermittlung von Daten zu widersprechen. Der Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Bereits früher abgegebene Erklärungen über die Eintragung einer Übermittlungssperre brauchen nicht erneuert werden.

Es handelt sich dabei um Datenübermittlungen an:

- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-

rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten

für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-

rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden;

- Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und

kommunaler Ebene;

- Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

über Alters- und Ehejubiläen;

- Adressbuchverlage

Personen, die mit der Übermittlung ihrer Daten in diesen Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies der Verwaltungsgemeinschaft Wemding mitteilen. Der Widerspruch kann auch über das Bürgerserviceportal auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Wemding eingereicht werden.

Wemding, 05.09.2025
Dr. Drexler, 1. Vorsitzender