Titel Logo
Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ohne besondere Platzierung

Wemdinger Bürgerinnen und Bürger schilderten den Polizeibeamten im Rahmen der Mobilen Wache auf dem Marktplatz am 24. August als häufigstes Ärgernis blockierte Gehwege in der Wemdinger Kernstadt. Die Beamten weisen daher darauf hin, dass auf Gehwegen grundsätzlich jedes Befahren, Halten sowie auch Parken verboten ist. Seit 2021 wurden die Sanktionen für verbotswidriges Gehwegparken bundesweit stark erhöht. Diese gehen nun von 55 Euro bei einem kurzzeitigen Parken bis zu mindesten 98,50 Euro plus einem Punkt im Fahreignungsregister bei der Behinderung eines Fußgängers oder bei einem längerfristigen parken von mehr als einer Stunde. Selbst das bloße Halten darauf, mit dem Fahrer oder der Fahrerin noch im Auto, liegt bereits bei einem Regelsatz von 50 Euro (erlaubt ist das Abstellen nur bei einem blauen Gehwegparkenschild, wie z.B. in der Mangoldstraße). Ausschlaggebend sollte jedoch keine Sanktion sein, sondern die Verkehrssicherheit und der Schutz von Fußgängern und schwächeren Verkehrsteilnehmern. Daher die Bitte, alle Gehwege - mit Ausnahme markierter Parkflächen - stets von Autos und sonstigen Kraftfahrzeugen freizuhalten. Die Donauwörther Polizei wird im Rahmen der Streifenfahrten und der Mobilen Wache verstärkt kontrollieren.

Polizieinspektion Donauwörth
SG Verkehr