Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat Wolferstadt am 05. August 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 und Art. 26 Abs. 2 GO bekanntgemacht wird.
I
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.914.930,-- EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.374.650,-- EUR
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 1.560.000 Euro vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 300 v.H. festgesetzt.
(Nachrichtlich: Folgende Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer wurden mit Hebesatzung vom 08.10.2024 festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): — 430 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) — 110 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR 300.000,-- festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
II
Das Landratsamt Donau-Ries hat als Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom 21. August 2025, Gesch.-Nr. 200; 027-941/2.2, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich genehmigt.
III
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen während des ganzen Jahres bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding - Kämmerei, II. Stock - zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i. V. m. §4 Bekanntmachungsverordnung).
Gemeinde Wolferstadt