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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Abbrennen von Feuerwerken

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Feuerwerke grundsätzlich in der Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember, außer an Silvester, nicht abgebrannt werden dürfen.

Es werden offenbar immer häufiger anlässlich privater Feierlichkeiten zur Nachtzeit Feuerwerke abgebrannt.

Da dies, insbesondere beim „Hineinfeiern“ anlässlich von Geburtstagsfeiern um Mitternacht geschieht, kommt es zu vermeidbaren Lärmbelästigungen.

Wir weisen darauf hin, die gesetzliche Bestimmung zu beachten, um Ruhestörungen zu vermeiden und ein friedvolles Zusammenleben zu gewährleisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Wemding, 10.09.2026
Verwaltungsgemeinschaft Wemding
Dr. Drexler, 1. Vorsitzender